Allgemeine Geschäftsbedingungen
OF LIKE MIND GmbH
I. Geltungsbereich, Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der OF LIKE MIND GmbH (nachfolgend OF LIKE MIND) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber). Diese AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer gem. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB von OF LIKE MIND gelten in der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Auftraggeber gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass OF LIKE MIND in jedem Einzelfall erneut auf die AGB hinweisen muss.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als OF LIKE MIND ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
II. Vertragsschluss, Konzeptvorstellungen („Pitch“)
(1) Erhält der Auftraggeber ein schriftliches Angebotsschreiben der OF LIKE MIND, stellt dies ein unverbindliches und freibleibendes Vertragsangebot dar. Die Annahmeerklärung hat innerhalb einer im Angebotsschreiben ausgewiesenen Frist zu erfolgen. Die Annahmefrist beginnt mit Erhalt des Angebotsschreibens. Der Vertragsschluss erfolgt sodann durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von OF LIKE MIND an den Auftraggeber. Hat der Auftraggeber innerhalb der angegebenen Frist OF LIKE MIND nicht den Auftrag erteilt, verliert das Angebot seine Gültigkeit.
(2) Wird OF LIKE MIND vom Auftraggeber vorvertraglich dazu aufgefordert zunächst ein Konzept vorzustellen (nachfolgend Pitch), handelt es sich hierbei um ein unverbindliches Angebot und stellt zunächst kein Vertragsangebot im rechtlichen Sinne dar. Der Vertragsschluss richtet sich nach Ziffer II. Abs. 1.
(3) Sofern es nach dem Pitch zu keinem Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt, verbleiben alle Leistungen und Konzeptunterlagen im Eigentum von OF LIKE MIND. Der Auftraggeber erhält keinerlei Nutzungsrechte an den Inhalten, Leistungen und Konzeptunterlagen und darf diese insbesondere nicht an Dritte weitergeben, vervielfältigen, veröffentlichen oder verbreiten. Hinsichtlich der entstandenen Kosten gilt Ziffer VI. Abs. 3.
III. Leistungsumfang und -änderungen, Fristen und Termine
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den von OF LIKE MIND erstellten Angebotsunterlagen und deren Anlagen. OF LIKE MIND ist ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet.
(2) Nachträgliche Änderungen der geschuldeten Leistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch OF LIKE MIND in Textform. Dazu gehören auch Umarbeitungen und Änderungen von Layouts, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die vom Auftraggeber gewünscht werden. Die hieraus entstandenen Mehrkosten hat der Auftraggeber zu vergüten. Das gleiche gilt für etwaige Nebenabreden in Bezug auf den erteilten Auftrag.
(3) Von OF LIKE MIND angegebene Fristen und Termine sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, soweit die Fristen in Textform als „verbindlich“ mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.
(4) Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Auftraggeber in Annahmeverzug aus dem jeweiligen Vertrag befindet oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist und OF LIKE MIND aus diesem Grunde die Leistung ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen konnte.
(5) Verlangt der Auftraggeber wesentliche Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen, verlängern sich etwaige zwischen dem Auftraggeber und OF LIKE MIND vereinbarte Fristen bzw. verschieben sich Termine in einem angemessenen Umfang.
(6) Sofern OF LIKE MIND als verbindlich vereinbarte Fristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird sie den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig eine neue Frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht möglich, ist der Auftraggeber erst berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er OF LIKE MIND schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Die Nachfrist beginnt mit dem Zugang einer entsprechen Mahnung bei OF LIKE MIND.
(7) Der Eintritt des Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften; in jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.
IV. Beauftragung Dritter
(1) OF LIKE MIND ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritte zu beauftragen und ihre Leistungen in Anspruch zu nehmen. OF LIKE MIND trifft die Auswahl des Dritten eigenständig.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten der vergebenen Drittleistung für die Abwicklung und Koordination der Beauftragung durch OF LIKE MIND zu leisten. Von OF LIKE MIND verauslagte Abgaben und Gebühren an die Künstlersozialkasse, GEMA oder andere Verwertungsgesellschaften sind vom Auftraggeber zu erstatten und werden gemäß Ziffer VI. Abs. 1 in Rechnung gestellt. Die Höhe der zu tragenden Kosten, Abgaben und Gebühren ergeben sich aus dem Angebotsschreiben an den Auftraggeber.
V. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber wird OF LIKE MIND zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung des Auftrags und der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der durch Mehrarbeiten aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Auftraggebers von OF LIKE MIND wiederholt werden muss.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages OF LIKE MIND zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dateien (Fotos, Logos etc.) selbst auf Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Wird OF LIKE MIND wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so stellt der Auftraggeber OF LIKE MIND von allen etwaigen Ansprüchen Dritter incl. etwaiger angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.
VI. Vergütung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ohne jeden Abzug fällig. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungsprämien, Spesen und technische Nebenkosten) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
(2) Leistet der Auftraggeber trotz Fälligkeit nicht, so gerät er dadurch in Verzug. Die Verzugszinsen betragen acht Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den Fälligkeitszins nach § 353 Handelsgesetzbuch (HGB) unberührt. OF LIKE MIND behält sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche und etwaiger gesetzlicher Verzugskostenpauschalen vor.
(3) Die Entwicklung gestalterischer Vorschläge in Form eines Pitches gemäß Ziffer II. Abs. 3, erfolgt gegen Zahlung einer mit dem Auftraggeber im Vorfeld vereinbarten Vergütung. Sollte keine Vergütung im Vorfeld vereinbart worden sein, so richtet sich die Vergütung nach dem geltenden, dem Auftraggeber zuvor mitgeteilten, Agenturhonorar.
(4) Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum als einen Monat, so kann OF LIKE MIND dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von OF LIKE MIND verfügbar sein. Des Weiteren ist OF LIKE MIND zur Anforderung von Vorschüssen in angemessener Höhe berechtigt.
(5) Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich als Netto-Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
VII. Vertragsdauer
Der jeweilige (Projekt-) Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Parteien in Kraft. Er wird für die im Vertrag oder in den Angebotsunterlagen genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist keine Vertragslaufzeit festgelegt, so endet der Vertrag nach Beendigung des Auftrags bzw. Lieferung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber.
VIII. Eigentumsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) OF LIKE MIND behält das Eigentumsrecht an allen originalen Skizzen, Entwürfen, Logos, Layouts, Konzepten, Videos und allen weiteren Medien sowie Leistungsergebnissen, die in Folge eines Auftrages für einen Auftraggeber hergestellt, produziert oder entworfen werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Ist nach vertraglicher Vereinbarung für ein (original) Werk oder Produkt von OF LIKE MIND ein Eigentumsübergang auf den Auftraggeber vorgesehen, so verbleibt das Werk oder Produkt bis zur vollständigen Zahlung der vertraglichen Vergütung im Eigentum von OF LIKE MIND.
IX. Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von OF LIKE MIND im Rahmen des Auftrags entwickelten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der Vergütung gemäß Ziffer VI. ein einfaches (nicht-ausschließliches), nicht abtretbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur dauerhaften Nutzung der Leistungsergebnisse von OF LIKE MIND zu den im Auftrag bestimmten Zwecken und im durch diese AGB und den im Auftrag bzw. Vertrag eingeräumten Umfang (Nutzungsrecht). Ist eine Vorleistung von OF LIKE MIND vereinbart oder die Vergütung gestundet, so ist dem Auftraggeber bis zur Zahlung der vollständigen Vergütung die Nutzung nur vorläufig und schuldrechtlich gestattet.
(3) Für die Nutzung von Leistungen der OF LIKE MIND, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die vorherige Zustimmung von OF LIKE MIND erforderlich. Ferner sind Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, nur mit ausdrücklicher Zustimmung von OF LIKE MIND und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
X. Kennzeichnung, Referenzhinweise
(1) OF LIKE MIND darf die im Rahmen des jeweiligen Auftrags entwickelten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich kennzeichnen und für eigene Werbung verwenden.
(2) Ferner ist OF LIKE MIND berechtigt, den Auftraggeber als Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen und diese (auch auf ihrer Website) zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck räumt der Auftraggeber OF LIKE MIND ein kostenloses Nutzungsrecht an etwaigen Kennzeichen und gewerblichen Schutzrechten wie Marken, Bildern, Texten oder Logos ein. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter fort, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem ausdrücklich.
XI. Haftung
(1) OF LIKE MIND haftet in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) OF LIKE MIND haftet ebenso nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, mithin eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, verletzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung von OF LIKE MIND wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Im Übrigen ist jede weitere Haftung von OF LIKE MIND ausgeschlossen. Insbesondere trägt der Auftraggeber das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Umsetzung des Auftrags bei Marketing- und Werbeaktionen (z.B. wegen Sachaussagen über Produkte und Leistungen etc.). Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die geplanten Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechtes und/oder anderer Rechtsnormen verstoßen. Der Auftraggeber stellt OF LIKE MIND für diese Fälle von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden OF LIKE MIND nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
XII. Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen bei der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, geheim zu halten und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Diese Verpflichtung gilt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unvermindert fort.
(2) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abschließen.
XIII. Schriftform, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder den Verzicht auf dieses Textformerfordernis.
(2) Es gilt deutsches (Sach-)Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den Verträgen der Parteien ist Hamburg, bei amtsgerichtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Hamburg.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
der OF LIKE MIND GmbH
A. Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
Die Annahme unserer Leistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
B. Vertragsschluss
Als „Kostenvoranschlag“, „Kostenskizze“ oder „grobe Kostenschätzung“ bezeichnete Angebote sind unverbindlich.
Werden Angebote auf Grundlage von Angaben und Unterlagen des Auftraggebers oder von diesem beauftragter Dritter erstellt, übernehmen wir keine Haftung für deren Richtigkeit und Eignung, es sei denn, deren Unrichtigkeit oder Ungeeignetheit wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
C. Preise, Zahlungen und Stornierungen
Die angegebenen Preise gelten nur bei Erteilung des Gesamtauftrages, sofern keine Einzelleistungen ausdrücklich angefordert wurden.
Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert abzurechnen.
Preisangaben ohne Umsatzsteuer verstehen sich als Nettopreise.
Wird die vertraglich vereinbarte Anzahlung nicht spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn geleistet, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
Rechnungen ohne festes Zahlungsziel sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Mit Zugang der ersten Mahnung gerät der Auftraggeber in Verzug.
Ab Verzugseintritt wird die Rechnung mit 9 % Punkten über dem Basiszinssatz (bei Privatpersonen 5 % Punkte) verzinst.
Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs wird eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € berechnet.
7. Stornierung durch den Auftraggeber
a. Bei vollständiger Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber ist eine Entschädigung in folgender Höhe zu zahlen (bezogen auf das vertraglich vereinbarte Honorar):
Nach Versand der Buchungsbestätigung: mindestens 15 %
Bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
Bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
Bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 %
Bei kurzfristiger Stornierung: 100 % des vereinbarten Honorars
b. Bei Stornierung ausschließlich von Catering-Leistungen:
Nach Buchungsbestätigung: 30 %
Bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 60 %
Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 75 %
Bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 90 %
Bei kurzfristiger Stornierung: 100 %
c. Grundlage für die Berechnung der Stornokosten ist die im Auftrag bestätigte Teilnehmerzahl.
Eine einmalige Reduzierung um bis zu 10 % der vereinbarten Teilnehmerzahl ist bis spätestens zehn Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Für gebuchte Hotelzimmer oder andere Hotelleistungen gelten gesonderte Stornierungsfristen laut Auftragsbestätigung.
d. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
e. Stornierungen müssen stets schriftlich oder per Fax erfolgen; ihr Eingang ist von uns zu bestätigen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum.
D. Durchführung und Abnahme der Veranstaltung
Der Ablaufplan der Veranstaltung wird im Einvernehmen mit uns festgelegt und im Vertrag fixiert.
Kurzfristige Änderungen am Veranstaltungstag werden nur mit unserer ausdrücklichen Bestätigung Vertragsbestandteil.
Verzögerungen oder Unregelmäßigkeiten, die sich daraus ergeben, liegen nicht in unserer Haftung.
Zusatzkosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.Bei zwingenden Umständen behalten wir uns in Abstimmung mit dem Auftraggeber Änderungen von Ort oder Termin vor.
Kommt keine Einigung zustande, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Bei unzumutbaren oder gefährlichen Bedingungen (z. B. Unwetter) können wir die Veranstaltung absagen oder anpassen.Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anweisungen unserer Mitarbeiter oder Vertreter Folge zu leisten.
Er haftet für das Verhalten seiner Gäste.Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Dauer können Zusatzkosten erhoben werden.
In Veranstaltungsorten mit mehreren Bereichen dürfen parallel weitere Veranstaltungen stattfinden, sofern keine Exklusivität vereinbart wurde.
Das Einbringen von Dekoration, Technik, Möbeln o. Ä. bedarf unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Gleiches gilt für das Mitbringen eigener Speisen und Getränke; dafür kann ein Service- oder Korkgeld berechnet werden.Alle eingebrachten Gegenstände müssen den behördlichen Vorschriften (Brandschutz etc.) entsprechen und innerhalb von zwei Stunden nach Ende der Veranstaltung entfernt werden.
Nicht entfernte Gegenstände dürfen auf Kosten des Auftraggebers eingelagert oder entsorgt werden.Der Auftraggeber ist verantwortlich für das rechtzeitige Einholen aller behördlichen Genehmigungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Gebühren (z. B. GEMA, Vergnügungssteuer) trägt der Auftraggeber selbst.Der Auftraggeber muss uns spätestens bei Vertragsschluss informieren, wenn die Veranstaltung durch politische, religiöse oder sonstige Gründe öffentliches Interesse hervorrufen könnte.
Werbung oder Veröffentlichungen, die uns betreffen, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
Bei Verstoß behalten wir uns das Recht zur kurzfristigen Absage vor.Die Abnahme erfolgt zu dem von uns angegebenen Zeitpunkt, in der Regel bei Generalproben oder Testläufen.
Planungstätigkeiten gelten mit Zugang beim Auftraggeber als abgenommen.
E. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Leistungen bei Abnahme zu prüfen und Mängel sofort zu melden, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Veranstaltungsende.
Der Auftraggeber kann zunächst nur Nachbesserung verlangen; Art und Weise liegen in unserem Ermessen.
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder – bei Nicht-Bauleistungen – vom Vertrag zurücktreten.
Ist Nachbesserung wegen Zeitablaufs (Ende der Veranstaltung) unmöglich, besteht nur Minderungsrecht.
Wir dürfen Nachbesserung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat.
Verspätete Reklamationen oder eigenmächtige Änderungen schließen Gewährleistungsansprüche aus.
F. Haftung
Wir haften nur für termingerechte und ordnungsgemäße Ausführung, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Pflichten, insbesondere der Zahlungspflicht, nachgekommen ist.
Für mangelhafte Leistungen von Dritten haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Auswahl- oder Überwachungsverschuldung.
Für vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände haften wir nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Für Schäden, die nicht an Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, in der Regel auf die Höhe des vereinbarten Honorars.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen.
Etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte werden an den Auftraggeber abgetreten, sofern dieser die Abtretung annimmt.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
G. Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden nur soweit genutzt, wie es zur Vertragserfüllung erforderlich ist, gemäß DSGVO und BDSG.
Weitere Informationen unter: https://www.oflikemind.agency/imprintEine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Eine Abtretung von Rechten aus dem Vertrag bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Hamburg.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.